Der Pranger war neben dem Galgen ein Vollzugsinstrument mittelalterlicher Gerichtsbarkeit. Der Büßer (oder die Büßerin ) wurden auf einem steinernen Podest stehend an der Hausecke angekettet. Klatschweiber mussten aus dem darüber liegenden Erkerzimmer die armen Sünder verhöhnen. Diese Gerichtsbarkeit geht zurück auf die 1330 an Offenbach durch den Kaiser Ludwig von Bayern verliehenen Stadtrechte, diese gingen allerdings in den Wirren des 30-Jährigen Krieges verloren.